Dabei gilt es zu beachten, dass die Sozialhilfe eine nachrangige Leistung darstellt und daher in der Regel erst dann erbracht wird, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, so etwa das Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und ggf. der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen, seine eigene Arbeitskraft sowie seine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sicherungssystemen (§ 2 SGB XII).
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst nach § 27 SGB XII insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Bestimmten Personengruppen wird ein Mehrbedarf zugestanden (§ 30 SGB XII).
Vom Personenkreis der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt sind die erwerbsfähigen Arbeitssuchenden im Alter von 15 bis 65/67 Jahren ausgeschlossen. Diese können auf Antrag Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.
Kontakdaten
Sozialamt Marzahn-Hellersdorf
Riesaer Str.94
12627 Berln
Tel:115 Bürgertelefon
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